Gemeinschaftliches Testament
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Kopf und Nr. 1-3 wie Muster 3/4.10.3.1, dann wie folgt weiter:
4. Bindung
Sämtliche Verfügungen sind wechselbezüglich und können daher nur zu Lebzeiten beider Ehegatten widerrufen werden.
5. Pflichtteilsklausel
Wenn einer unserer Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil gegen den Willen des Überlebenden in einer Weise geltend macht, die den Verzug begründet, so gilt Folgendes:
a) Die Abkömmlinge, die den Pflichtteil verlangen, erhalten beim Tod des Überlebenden von uns ebenfalls nur den Pflichtteil. Über das frei werdende Vermögen kann der Überlebende frei verfügen (spielt nur eine Rolle, wenn ansonsten keine Abänderungsmöglichkeit diesbezüglich bestünde!).
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