Gegenseitige Vorerbeinsetzung von Ehegatten - Nacherbeinsetzung der gemeinsamen Kinder

(Urkundseingang bzw. Vorbemerkungen beim eigenhändigen Testament)

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Gemeinschaftliches Testament

1.    Widerruf bzw. Aufhebung früherer Verfügungen

Vorsorglich widerrufen wir alle von uns bisher getroffenen Verfügungen von Todes wegen. Geschlossene Erbverträge heben wir hiermit auf. Es soll daher nur noch das Nachfolgende gelten.

2.    Erbeinsetzung

Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Der Überlebende soll jedoch nur Vorerbe sein. Als Nacherben bestimmen wir unsere gemeinschaftlichen Kinder zu gleichen Teilen nach Stämmen entsprechend den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.

Der Vorerbe ist von sämtlichen Beschränkungen befreit, soweit gesetzlich zulässig.

Die Nacherben sind auch Ersatzerben.

3.    Verfügungen für den Fall des beiderseitigen Ablebens