Gegenseitige Erbeinsetzung mit Vermächtnissen

(Urkundseingang bzw. Vorbemerkungen beim eigenhändigen Testament)

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Gemeinschaftliches Testament

1.    Widerruf bzw. Aufhebung früherer Verfügungen

Vorsorglich widerrufen wir alle von uns bisher getroffenen Verfügungen von Todes wegen. Geschlossene Erbverträge heben wir hiermit auf. Es soll daher nur noch das Nachfolgende gelten.

2.    Erbeinsetzung

Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Eine Vor- und Nacherbfolge ist hierdurch nicht angeordnet.

3.    Verfügungen für den Fall des beiderseitigen Ablebens

Schlusserbe des Überlebenden von uns und Erbe eines jeden von uns für den Fall, dass wir gleichzeitig versterben, ist der  . e.V. mit dem Sitz in . (eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts . unter der Nr. .), ersatzweise der . e.V. mit dem Sitz in . (eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts . unter der Nr. .).

4.    Vermächtnisanordnung

Jeder von uns beschwert in jederzeit einseitig widerruflicher Weise seinen Erben mit folgendem Vermächtnis zugunsten der jeweiligen Eltern:

Der Erbe hat an jeden Elternteil des Erblassers einen Geldbetrag i.H.v. 50.000 Euro herauszugeben. Das Vermächtnis ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall zu erfüllen. Ersatzvermächtnisnehmer ist für jeden Elternteil der jeweils andere Elternteil. Weitere Ersatzvermächtnisnehmer bestimmen wir nicht.

5.    Bindung