Kinderlose Ehegatten - Wechselbezüglichkeit mit beschränkter Testierfreiheit des Überlebenden

(Urkundseingang bzw. Vorbemerkungen beim eigenhändigen Testament)

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Gemeinschaftliches Testament

1.    Widerruf bzw. Aufhebung früherer Verfügungen

Vorsorglich widerrufen wir alle von uns bisher getroffenen Verfügungen von Todes wegen. Geschlossene Erbverträge heben wir hiermit auf. Es soll daher nur noch das Nachfolgende gelten.

2.    Erbeinsetzung

Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Eine Vor- und Nacherbfolge ist hierdurch nicht angeordnet.

3.    Verfügungen für den Fall des beiderseitigen Ablebens

Schlusserben des Überlebenden von uns und Erben eines jeden von uns für den Fall, dass wir gleichzeitig versterben, sind die Eltern des Ehemannes/Lebenspartners X zur einen Hälfte und die Eltern der Ehefrau/des Lebenspartners Y zur anderen Hälfte. Als Ersatzerben eines jeden Elternteils bestimmen wir den jeweils überlebenden Elternteil. Weitere Ersatzerben bestimmen wir nicht.

4.    Bindung

Die Verfügungen in Nr. 2 sind wechselbezüglich. Dasselbe gilt bezüglich der Verfügungen unter Nr. 2 zu den Verfügungen in Nr. 3 jedoch nur insoweit, als sie die Erbeinsetzung der Eltern des anderen Ehegatten/Lebenspartners betreffen.

Die Erbeinsetzung der eigenen Eltern ist einseitig getroffen und kann daher jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

5.    Schlussbestimmungen

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