Kinderlose Ehegatten ohne Bindung des Überlebenden

(Urkundseingang bzw. Vorbemerkungen beim eigenhändigen Testament)

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Gemeinschaftliches Testament

1.    Widerruf bzw. Aufhebung früherer Verfügungen

Vorsorglich widerrufen wir alle von uns bisher getroffenen Verfügungen von Todes wegen. Geschlossene Erbverträge heben wir hiermit auf. Es soll daher nur noch das Nachfolgende gelten.

2.    Erbeinsetzung

Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Eine Vor- und Nacherbfolge ist hierdurch nicht angeordnet.

3.    Verfügungen für den Fall des beiderseitigen Ablebens

Verfügungen für den Fall des beiderseitigen Ablebens wollen wir heute noch nicht treffen. Es soll daher zunächst die gesetzliche Erbfolge gelten. Jeder von uns kann daher jederzeit eine eigene Verfügung für diesen Fall treffen.

4.    Bindung

Die Verfügungen in Nr. 2 sind wechselbezüglich. Sie können daher nur zu Lebzeiten beider Ehegatten widerrufen werden.