(Urkundseingang)
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Verfügungen von Todes wegen
1. Widerruf bzw. Aufhebung früherer Verfügungen
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2. Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein.
3. Verfügungen für den Fall des beiderseitigen Ablebens
Als Erben des Zuletztversterbenden von uns - jedoch nicht als Nacherben - und für den Fall, dass wir gleichzeitig versterben, bestimmen wir als Erben eines jeden von uns unsere gemeinsamen Kinder ., ., . und . zu gleichen Teilen nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Ersatzerben sind für jeden Erben dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Sollte ein Kind ohne Abkömmlinge versterben, tritt Anwachsung unter den verbleibenden Erben ein.
4. Bindung
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