2/3 12/2023 - 162. AL

2/3.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke als Verwaltungsvermögen

BFH, Urteil vom 10.05.2023 - II R 21/21

Leitsatz des Gerichts

Wird ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung i.S.d. §  13b Abs.  2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a) dritter Halbsatz ErbStG vor. Dies gilt unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen worden ist.

Sachverhalt

Die Eltern waren Kommanditisten einer gewerblichen GmbH & Co. KG. Außerdem waren die Eltern hälftige Miteigentümer eines mit Lagerhallen und einem Bürotrakt bebauten Grundstücks, das sich im Sonderbetriebsvermögen der Eltern bei der KG befand.

Der Grundbesitz war an eine M GmbH vermietet. Die M GmbH hatte das Grundstück wiederum an die B GmbH weitervermietet. Zwischen der M GmbH und der B GmbH bestand ein Dienstleistungsvertrag über die Lagerbewirtschaftung der überlassenen Flächen durch die M GmbH.

Im Jahr 2013 übertrugen die Eltern jeweils 25 % ihrer Kommanditanteile unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihren Sohn.