Amtsgericht
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Rubrum
wegen Übereignung.
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin die Perlenkette, bestehend aus 105 rosafarbenen Zuchtperlen mit einer Goldschließe zu übergeben und zu übereignen.
Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung.
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