OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.10.2025 (16 B 449/25)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 25. April 2025 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des [...]