Kinderbonus

1. Zweck der Regelung

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie greift die Regierung seit 2020 auf ein Instrument zurück, das sich bereits im Konjunkturpaket 2009 bewährt hatte. Um die Kaufkraft der Familien zu stärken, wurde und wird für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus gezahlt, der nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet wird und damit auch bei den Familien ankommt, die in prekären Verhältnissen leben.

2. Voraussetzung, Höhe und Auszahlung der Leistung