Seit dem 01.01.2009 besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Danach muss jeder, der einen Wohnsitz im Inland hat, krankenversichert sein. Eine Person, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss daher für sich und die von ihr vertretenen Personen eine private Vollversicherung abschließen. Damit soll verhindert werden, dass Personen, die dauerhaft in Deutschland leben, ohne Absicherung im Krankheitsfall bleiben.
Die Grundsätze, der Umfang und die Ausnahmen zur Versicherungspflicht bestimmen sich nach §
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