Ob die Kosten für eine Konfirmation, Kommunion oder Jugendweihe Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. 2 BGB sind, ist in der Rechtsprechung nach wie vor sehr streitig. Beide Positionen werden zum Teil ohne nähere Begründung eingenommen.
Einen Sonderbedarf bejahen:
OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 644; OLG Bremen, FamRZ 2003, 1585; OLG Dresden, FamRZ 2000, 1046 = FuR 2000,
Einen Sonderbedarf verneinen:
OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1009; FamRZ 1991,
Beschränkt abziehbar:
AG Aachen, FamRZ 2004,
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|