Das Verbot der Überraschungsentscheidung folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Schutz davor, mit einer Entscheidung überzogen zu werden, bei der das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter trotz der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BGH v. 24.09.2019 -
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|