Autor: Stephan Schröder |
Die konkrete Berechnung der Eigenersparnis nach den ersparten Betriebskosten ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 10.05.1963 - VI ZR 235/62, VersR 1963,
Öl- und Schmierstoffe; |
Reifenabnutzung; |
Reparatur- und Inspektionskosten; |
Gebrauchsabschreibung, soweit die Fahrstrecke über 1.000 km liegt. |
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (auch Leasingfahrzeugen) ist nach der BGH-Rechtsprechung wegen der starken Abnutzung ein höherer, pauschal zu ermittelnder Abzug vorzunehmen, der dem tatrichterlichem Ermessen nach § 287 ZPO unterliegt (BGH, Urt. v. 07.05.1996 - VI ZR 138/95, NJW 1996, 1958). Das LG Saarbrücken (Urt. v. 05.04.2012 -
Die Berechnung der Betriebskosten kann über das Online-Angebot des ADAC typenbezogen ermittelt werden. Einzelheiten hierzu finden sich unter: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/.
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