Autor: Stephan Schröder |
Eine Verpflichtung für den Geschädigten, sich einer Operation zu unterziehen, besteht nur dann, wenn diese mit Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung verbunden ist und keine besonderen Gefahren bietet (BGH, Urt. v. 24.10.1961 - VI ZR 23/61, VersR 1961, 1125; BGH, Urt. v. 04.12.1969 -
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