VG Würzburg, vom 09.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen W 6 S 05.486
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen: Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an Aufbauseminar Überschreiten der 18-Punkte Grenze ohne Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG; Punktereduzierung; Löschung der Punkte nach Entziehung
VGH Bayern, Beschluss vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 11 CS 05.1677
DRsp Nr. 2008/6438
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen: Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an Aufbauseminar Überschreiten der 18-Punkte Grenze ohne Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2StVG; Punktereduzierung; Löschung der Punkte nach Entziehung
»1. Für die Rechtsfolgen, die § 4 Abs. 3 und 5StVG an das Erreichen oder Überschreiten bestimmter Punktestände knüpfen, kommt es auf den Tag der Begehung der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Verstöße an (sog. Tattagsprinzip).2. Eine Reduzierung des Punktestandes im Verkehrszentralregister gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG auf 17 Punkte kann auch mehrmals erfolgen, wenn der Betroffene die 18-Punkte-Grenze mehrmals überschreitet, ohne dass die Behörde eine Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2StVG ergriffen hat.3. Ob eine Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG auf der Nichtteilnahme an einem gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2StVG angeordneten Aufbauseminar beruht, beurteilt sich nach objektiven Kriterien.«