Die Beteiligten streiten um den Entzug der Fahrerlaubnis des Klägers.
1. Der am ... geborene Kläger war seit 23. Oktober 1979 im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 (alte Klasseneinteilung).
Bereits am 21. April 1988 wurde er bei einem Stand von 14 Punkten im Verkehrszentralregister verwarnt und aufgefordert, einen Nachweis über die theoretischen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften beizubringen; dem kam der Kläger nach. Am 16. Dezember 1996 wurde der Kläger bei einem Punktestand von 13 Punkten verwarnt. Am 25. Januar 2000 wurde er bei einem Stand von 19 Punkten darauf hingewiesen, dass er freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen könne. Da aber bisher noch keine Maßnahmen gegen ihn ergriffen worden seien, sei er so zu stellen, als habe er 9 Punkte im Verkehrszentralregister. Er legte eine Teilnahmebestätigung über ein Aufbauseminar vom 13. Juli 2001 vor.
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