Verhältnis von Diebstahlschaden zu Vollkasko- und den anderen Teilkaskoschäden

Autor: Frank Hofmann

Maßgeblich für den Anspruch des Versicherungsnehmers aus einem Kaskovertrag ist allein das vertragliche Leistungsversprechen des Versicherers, wohingegen die gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz keine Anwendung finden (KG Berlin, Urt. v. 21.04.2020 - 6 U 175/18, Versicherung und Recht kompakt 2020, 159).