Autor: Frank Hofmann |
Maßgeblich für den Anspruch des Versicherungsnehmers aus einem Kaskovertrag ist allein das vertragliche Leistungsversprechen des Versicherers, wohingegen die gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz keine Anwendung finden (KG Berlin, Urt. v. 21.04.2020 - 6 U 175/18, Versicherung und Recht kompakt 2020,
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