Fahrzeugschlüssel, Zündschloss und Wegfahrsperre

Autor: Frank Hofmann

Die hierzu umfangreich ergangene und fast täglich erweiterte Rechtsprechung lässt sich der besseren Übersicht halber im Wesentlichen nach vier Gesichtspunkten ordnen:

1.

Beweis der Schlüsselverwendung durch den Dieb,

2.

unzureichende Sicherung des Erstschlüssels,

3.

unzureichende Verwahrung des Zweitschlüssels,

4.

unterlassene Aktivierung der elektronischen Wegfahrsperre.