Autor: Frank Hofmann |
Die hierzu umfangreich ergangene und fast täglich erweiterte Rechtsprechung lässt sich der besseren Übersicht halber im Wesentlichen nach vier Gesichtspunkten ordnen:
1. | Beweis der Schlüsselverwendung durch den Dieb, |
2. | unzureichende Sicherung des Erstschlüssels, |
3. | unzureichende Verwahrung des Zweitschlüssels, |
4. | unterlassene Aktivierung der elektronischen Wegfahrsperre. |
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