Ausschluss bei Bagatellverletzungen

Autor: Stephan Schröder

Ein Schmerzensgeldanspruch kann bei Bagatellverletzungen ausgeschlossen sein; allerdings sind die einzelnen Voraussetzungen umstritten. Die Regulierungspraxis wird sich an der bisherigen Rechtsprechung des BGH auszurichten haben, auch wenn hier vieles nicht geregelt ist.