VG Karlsruhe - 18.07.1985 (5 K 95/85) - DRsp Nr. 1994/16050
VG Karlsruhe, vom 18.07.1985 - Aktenzeichen 5 K 95/85
DRsp Nr. 1994/16050
Auch ein Haschischkonsum, der nicht im Zusammenhang mit Verkehrs-Auffälligkeiten oder einer Rauschgift-Abhängigkeit (Sucht) steht, kann berechtigte Zweifel der Verkehrsbehörde an der Kraftfahreignung eines Haschischkonsumenten begründen und deshalb die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle rechtfertigen.