OLG Hamm - Beschluss vom 15.02.2011 (III-3 RBs 30/11)
Die Sache wird dem 3. Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen, da es geboten ist, das Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen (§ 80 a Abs. 3 OWiG). Die [...]