Haushaltsführungsschaden

Autor: Weingran

Kann eine Hausfrau/ein Hausmann wegen ihrer/seiner unfallbedingt erlittenen Verletzungen ihren/seinen Beitrag zum Familienunterhalt durch Versorgung des Haushalts nicht mehr leisten, ist der hieraus entstehende Schaden zu ersetzen. Die Bemessung erfolgt nach den Kosten einer Ersatzkraft, und zwar auch dann, wenn diese tatsächlich nicht eingestellt wird. Diese Kosten werden, wie in Deutschland, nach dem Arbeitsaufwand für die Ersatzkraft berechnet, der sich wiederum nach dem Maß der Beeinträchtigungen der/des verletzten Hausfrau/Hausmanns bestimmt. Hierbei wird meistens ein ärztliches Attest verlangt, welches das Erfordernis einer Haushaltshilfe wegen der eingetretenen Verletzungen bestätigt.