Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse

Autor: Weingran

Ein unfallbedingter Mehraufwand für Ernährung, Kleidung und orthopädische Hilfsmittel wird erstattet, ebenso Aufwendungen für Pflegepersonen. Letztere auch, wenn eine Pflegekraft tatsächlich nicht eingestellt worden ist. Soweit der Krankenversicherer hierauf Leistungen erbringt, geht der Anspruch des Geschädigten auf diesen über.