Beschlagnahme des Fahrzeugs aufgrund der Verletzung gewisser Normen der Straßenverkehrsordnung

Autorin: Kerschbaumer

Die italienische Straßenverkehrsordnung sieht für gewisse Verkehrsübertretungen als zusätzliche Strafe (zusätzlich zur zu entrichtenden Geldstrafe) die Stilllegung des Fahrzeugs vor (z.B. Fahren ohne Führerschein, Wendemanöver auf der Autobahn). Gegen die Feststellung der Verkehrsübertretung, die als Nebenstrafe die Stilllegung des Fahrzeugs mit sich bringt, kann innerhalb von 60 Tagen Widerspruch bei der Präfektur oder innerhalb von 30 Tagen bei Inländern oder 60 Tagen bei Ausländern Widerspruch beim zuständigen Friedensgericht eingereicht werden. Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden, andernfalls drohen hohe Geldstrafen und die Einziehung des Fahrzeugs.