Autorin: Kerschbaumer |
Parken (Art.
In den für die Aufladung der Batterien von Elektrofahrzeugen vorgesehenen Zonen gilt ein Halte- und Parkverbot. Die Halter von Elektrofahrzeugen dürfen diese Zonen aber nicht als Parkplatz missbrauchen. Ab einer Stunde nach Abschluss des Ladevorgangs können zusätzliche Strafgebühren eingehoben werden. Diese sind von den Gemeinden festzulegen.
Mit der Überwachung des Falschparkens allgemein können die Gemeinden auch auf nicht polizeiliches Personal zurückgreifen und dieses damit beauftragen.
Einführung von "innerstädtischen Fahrradstraßen":Neu eingeführt wurde die sogenannte "innerstädtische Fahrradstraße". Dies sind Straßen im Stadtbereich mit nur einer Fahrbahn und einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h; auf diesen Straßen haben Fahrräder absoluten Vorrang vor den motorisierten Fahrzeugen.
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