Autorin: Kerschbaumer |
Verjährungsfristen für die StrafverfolgungStraftaten, die mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden, verjähren gem. Art.
Wenn das Gesetz für eine Straftat eine andere Strafe als die Geldstrafe oder Gefängnisstrafe vorsieht, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.
Während laufender Strafverfahren wird die Verjährungsfrist ausgesetzt.
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