Autorin: Kerschbaumer |
Trunkenheit am Steuer (Art.
Bei Feststellung eines Alkoholgehalts von über 0,8 g/l liegt eine Straftat vor, und in diesem Fall ist gegenwärtig eine Geldbuße von 800 Euro-3.200 Euro vorgesehen und eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Als Nebenstrafe ist die Aussetzung der Fahrerlaubnis für den Zeitraum von sechs Monaten bis zu einem Jahr vorgesehen.
Bei Feststellung eines Alkoholgehalts über 1,5 g/l ist gegenwärtig eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr vorgesehen und gegenwärtig eine Geldbuße von 1.500 Euro-6.000 Euro. In diesem Fall ist die Aussetzung der Fahrerlaubnis für ein Jahr bis zwei Jahre vorgesehen und sofern das Fahrzeug einem Dritten gehört, wird die Aussetzung der Fahrerlaubnis verdoppelt. Es droht der Widerruf des Führerscheins im Fall von Rückfälligkeit innerhalb von zwei Jahren.
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