Allgemeines zu Bußgeld- und Strafsachen

Autorin: Kerschbaumer

Die italienische Straßenverkehrsordnung - "Codice della Strada" (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 285 v. 30.04.1992 - Decreto Legislativo n. 285 del 30.04.1992) schreibt eine Reihe von Verhaltensregeln für die Straßenverkehrsteilnehmer vor (Art. 140-193 ital. StVO), für welche je nach Schwere der Übertretung eine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist, wobei das Gesetz eine Mindest- und Höchststrafe für jede Übertretung festlegt.

Bei bestimmten Übertretungen (z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Vorfahrtsverletzung, Überholen im Überholverbot ...), welche zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr begangen werden, wird die Verwaltungsstrafe um 1/3 erhöht.

Bei schwereren Verstößen ist überdies die Auferlegung einer Nebenstrafe vorgesehen (u.a. Führerscheinentzug, Aussetzung der Fahrerlaubnis sowie Stilllegung, Beschlagnahme oder Einziehung des Fahrzeugs).

In der italienischen Straßenverkehrsordnung sind kaum mehr Straftaten vorgesehen, eine Ausnahme bilden Art. 186 und 186-bis (Trunkenheit am Steuer), 187 (Drogeneinfluss am Steuer), 189 (Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen mit Verletzten). Eine Besonderheit stellen auch die mit Gesetz Nr. 41/2016 kürzlich ins Strafgesetzbuch eingeführten neuen Straftatbestände gem. Art. 589-bis (Verkehrsunfall mit Todesfolge) und Art. 590-bis (Verkehrsunfall mit schwerer und besonders schwerer Körperverletzung) dar.