Der Punkteführerschein

Autorin: Kerschbaumer

Im Jahr 2003 wurde das Punktesystem für Verkehrssünder eingeführt bzw. der sogenannte Punkteführerschein, wonach Verkehrsübertretungen mit einer bestimmten und vorgegebenen Anzahl von Punkten geahndet werden.

Diese Regelung gilt auch für Ausländer, wobei Ausländer im Gegensatz zu italienischen Staatsbürgern einer besonderen Regelung unterworfen sind.

Der Inhaber eines ausländischen Führerscheins verfügt ebenfalls über einen Anfangspunktestand von 20 Punkten, welche ihm bei Feststellung einer Übertretung gegen die Straßenverkehrsordnung abgezogen werden können.

Bei einem Verlust bzw. Abzug von allen 20 Punkten innerhalb eines Jahres wird ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet von zwei Jahren auferlegt; bei einem Abzug von 20 Punkten innerhalb von zwei Jahren ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet für ein Jahr, bei einem Verlust von mindestens 20 Punkten innerhalb eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren wird ein Fahrverbot von sechs Monaten auferlegt.