Tatzeitberechnung der BAK bei entnommener Blutprobe

Autor: Christian Sitter

Die Tatzeit-BAK ist stets, sofern eine Blutprobe entnommen worden ist, im Wege der Rückrechnung festzustellen. Denn die Blutprobe wird nach dem eigentlichen straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Zeitpunkt zu einer präzise feststellbaren Uhrzeit entnommen, die nicht der Tatzeit entspricht.

Rückrechnung bedeutet: Die BAK zur Tatzeit wird vom Wert des Entnahmezeitpunkts aus durch Addition hochgerechnet. Bei dieser Rückrechnung ist der Zeitpunkt des Resorptionsabschlusses von Bedeutung. Resorptionsabschluss bezeichnet den Zeitpunkt, in dem der letzte Alkohol aus dem Magen-/Darmbereich in das Blut übergegangen ist, also wenn die Alkoholanstiegskurve im Blut ihren Gipfel erreicht hat und in die Eliminationsphase übergeht. Die Rückrechnung ist nur insoweit eine Hochrechnung, als sie in die Eliminationsphase fällt.

Faktoren des Resorptionsabschlusses

Der Zeitpunkt des Resorptionsabschlusses ist von verschiedenen Faktoren abhängig, von denen hier beispielhaft einige aufgelistet sind:

Die Art des Trinkens: langsames Trinken unter 0,5 g Alkohol pro kg Körpergewicht in der Stunde; normales Trinken zwischen 0,5 und 0,8 und forciertes über 0,8 g Alkohol pro kg Körpergewicht in der Stunde, ggf. Letzteres noch verschärft durch einen sogenannten Schlusssturztrunk (viel Alkohol, insbesondere Schnaps in größerer Menge in sehr kurzer Zeit),

Magenfüllung,