Autor: Christian Sitter |
Zudem besteht noch die Möglichkeit, die aufgenommene Alkoholmenge anhand der Harnalkoholkonzentration zu errechnen. Dies geschieht durch Analyse des Harns, durch den eine geringe Menge des aufgenommenen Alkohols ausgeschieden wird.
Diese Methode wird allerdings kaum noch angewendet, da sie mit Katheter arbeitet, was i.d.R., da mildere Mittel mit geringerer Eingriffsintensität zur Verfügung stehen, unverhältnismäßig ist. Eine Harnprobe kann daher nicht gegen den Willen des Beschuldigten entnommen werden. Allerdings - so zeigen Beispiele aus dem Kölner Raum, wo dieses Verfahren praktiziert wird - bleibt dem Betreffenden die Entnahme einer zweiten Blutprobe erspart.
Nach Iffland (BA 1999,
Die Harnalkoholkurve folgt mit einer gewissen Verzögerung der Blutalkoholkurve (Stak, BA 1976,
Dabei verläuft die Primärharnalkoholkurve um den Faktor 1,32 höher, jedoch parallel zur BAK. 1,1 ‰ BAK finden ihr Äquivalent in 1,452 ‰ Primärharn.
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