Herrn/Frau
Name
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
Sie wollen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern in beschädigtem Zustand weiterverkaufen. Der Schaden soll gegenüber der Versicherung nach der Differenz zwischen dem vor dem Unfall bestehenden Wert des Fahrzeugs (Wiederbeschaffungswert) und dem von Ihnen erzielten Erlös (Restwert) berechnet werden.
Dies ist nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise möglich, wenn der Restwert Ihres Fahrzeugs im Vergleich zu den voraussichtlichen Reparaturkosten gering ist und auch aufgrund des Alters und Zustands Ihres Fahrzeugs ein überwiegendes Interesse an der Ersatzwagenbeschaffung anerkannt wird.
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