Herrn/Frau
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
Sie möchten den Fahrzeugschaden auf der Grundlage der im Sachverständigengutachten ermittelten Reparaturkosten abrechnen.
Das ist möglich, wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst oder ggf. unter Mithilfe von Freunden und Bekannten reparieren oder wenn Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird.
Bitte weisen Sie im Fall einer Werkstattreparatur diese unbedingt darauf hin, dass bei Abweichungen von den Feststellungen im Sachverständigengutachten, der Sachverständige vor Fortführung der Reparatur kontaktiert werden muss.
Sonst müssen Sie damit rechnen, dass die gegnerische Versicherung Einwände gegen die Erforderlichkeit der Reparaturkosten erheben kann und Sie sich im Streitfall u.U. bei zweifelhaften Positionen Abschläge gefallen lassen müssen, wenn es nicht gelingen sollte, diese Einwendungen überzeugend auszuräumen.
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