Herrn/Frau
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
Sie möchten auf der Grundlage der im Sachverständigengutachten ermittelten Reparaturkosten abrechnen.
Das ist möglich, wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst oder ggf. unter Mithilfe von Freunden und Bekannten reparieren oder auch, wenn Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird.
Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die gegnerische Versicherung Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Sachverständigengutachtens erheben kann und Sie sich dann im Streitfall u.U. bei zweifelhaften Positionen Abschläge gefallen lassen müssen, wenn es nicht gelingen sollte, diese Einwendungen überzeugend auszuräumen.
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