Schreiben wegen Neufahrzeugabrechnung

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

grundsätzlich können Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug verkaufen und von der Versicherung Erstattung des Preises für ein Neufahrzeug abzgl. des erzielten Erlöses verlangen.  

Diese Art der Abrechnung ist nach der Rechtsprechung nur möglich, wenn Ihr Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt hatte und eine erhebliche Beschädigung vorliegt.