Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
grundsätzlich können Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug verkaufen und von der Versicherung Erstattung des Preises für ein Neufahrzeug abzgl. des erzielten Erlöses verlangen.
Diese Art der Abrechnung ist nach der Rechtsprechung nur möglich, wenn Ihr Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht mehr als 1.000 km zurückgelegt hatte und eine erhebliche Beschädigung vorliegt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|