Schreiben wegen Ausschluss des Umsatzsteuerersatzes

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB wird die Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn und soweit sie bei der Behebung des Schadens tatsächlich angefallen ist.  

Der Nachweis kann nur durch Vorlage einer die Umsatzsteuer enthaltenden Reparatur- oder Ersatzwagenrechnung geführt werden. Die Erstattung der Umsatzsteuer ist ausgeschlossen, wenn das Ersatzfahrzeug von Privat erworben wurde, die Umsatzsteuer also nicht ausgewiesen wird.