Seitenweises Wiegen

Autor: Urbanik

Seitenweises Wiegen eines Fahrzeugs

Nicht zulässig ist das seitenweise Verwiegen eines Fahrzeugs, z.B. nur die linke Seite, während die rechte auf festem Grund steht. Hierbei treten Fehler oberhalb der Verkehrsfehlergrenze auf.