LG Berlin - Urteil vom 23.10.2003 (57 S 4/03)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Berufung ist begründet. I. Dem Kläger steht ein Schadensersatzanspruch in Höhe von insgesamt 1.622,09 Euro (1.310,83 [...]