LG Bonn - Urteil vom 19.05.2003 (2 O 567/02)
Der Kläger nimmt die Beklagte zu 1) als Halterin und Fahrerin und die Beklagte zu 2. als Kfz-Haftpflichtversicherer des Pkw Renault Twingo aus einem Verkehrsunfall vom 16.10.2001, gegen 17.50 h in Bad H._R. in [...]