Heilbehandlungskosten

Autoren: Alric/Nitzsche

Die Kosten einer ambulanten wie stationären Heilbehandlung werden erstattet. Hierzu gehören auch die Kosten kosmetischer Operationen zur (teilweisen) Beseitigung von Operationsnarben. Weiterhin erstattet werden Kosten für Prothesen und andere medizinischen Hilfsmittel, Medikamente, Krankentransport u.Ä.

Soweit bei schweren Verletzungen bzw. Dauerschäden die Untersuchung durch einen französischen Arzt verlangt wird, werden auch die hierfür erforderlichen Reisekosten ersetzt. Eine Untersuchung in Deutschland kann in aller Regel nur bei schwereren Fällen veranlasst werden.

Der Anspruch des Geschädigten geht im Umfang der Ersatzleistungen des Krankenversicherers auf diese über, so dass im Ergebnis eine Anrechnung erfolgt.