Autoren: Alric/Nitzsche |
Die Erben des beim Unfall Getöteten haben Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen Beerdigungskosten, die der Überführung, die der Trauerfeier sowie sonstiger Auslagen, soweit diese ortsüblich und angemessen sind.
Leistungen werden auf ein eventuelles Sterbegeld angerechnet.
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