Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse

Autoren: Alric/Nitzsche

Der konkrete Aufwand für eine Pflegeperson wird bei nachgewiesenem Bedürfnis ersetzt (aktive bzw. passive Betreuung). Ob eine Pflegeperson notwendig ist, wird vom Gutachter festgesetzt. Das Gleiche gilt für die Aufwendungen für Prothesen, orthopädische Hilfsmittel, für Spezialnahrung und Kleidung wie auch die für die behindertengerechte Einrichtung einer Wohnung oder für Umrüstmaßnahmen am Kfz.

Dies setzt den tatsächlichen Anfall voraus.

Die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft werden in Frankreich unter dem Stichwort frais divers bzw. assistance par tierce personne im Rahmen des Vermögensschadens berücksichtigt.

Nach französischem Recht geht der Anspruch auf den Sozialversicherungsträger über, soweit dieser Leistungen erbringt, außer sie sind nicht kongruent.