AG Soest - Beschluss vom 08.01.1996 (3 C 566/95)
Der gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Antrag der Bevollmächtigten des Klägers ist unbegründet, soweit mit dem Begehren eine höhere Gegenstandswertfestsetzung für das Zwangsvollstreckungsverfahren - Wohnungsräumung - [...]