2/13.4.1 Übersicht

Autor: Riedel

Sicherung oder Befriedigung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im zweiten bis dritten Monat vor Antragstellung

Anfechtbarkeit der Vollstreckungshandlung als inkongruente Deckung i.S.d. §  131 Abs.  1 Nr. 2 oder Nr. 3 InsO

Unwirksamkeit der Sicherung nach §  312 Abs.  1 InsO in vereinfachten Verfahren, deren Eröffnung vor dem 01.07.2014 beantragt werden; in Verfahren, die nach dem 30.06.2014 beantragt werden, ergibt sich die gleiche Rechtsfolge aus § 88 Abs. 2 InsO

Sicherung oder Befriedigung durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis einen Monat vor Antragstellung oder danach

Anfechtbarkeit der Vollstreckungshandlung, soweit mit ihr gegen ein erlassenes Vollstreckungsverbot nach §  21 Abs.  2 Nr. 3 InsO oder § 49 StaRUG verstoßen wurde

Anfechtbarkeit der Vollstreckungshandlung als inkongruente Deckung i.S.d. §  131 Abs.  1 Nr. 1 InsO

Unwirksamkeit der Sicherung aufgrund §  88 InsO (Rückschlagsperre)