9/4.6 Angehörige

Autor: Riedel

Erlaubnis des Vermieters

Befinden sich Angehörige des Mieters (z.B. seine Eltern, Bruder oder Schwester) mit Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung, dann haben sie Mitbesitz und ist auch ihnen gegenüber ein Räumungstitel notwendig. Die Aufnahme ohne die Erlaubnis des Vermieters wird im Regelfall eine Mitbenutzung ohne Besitzwillen begründen. Wegen des dann alleinigen Besitzes des/der Ehegatten als Mieter ist ein Titel gegen den Angehörigen nicht erforderlich (LG Baden-Baden, FamRZ 1993, 227; LG Berlin, ZMR 1992, 395; AG Bielefeld, DGVZ 1991, 45). Im Einzelfall kann aber auch hier Mitbesitz anzunehmen sein (vgl. HansOLG Hamburg, ZMR 1993, 16).