9/4.7 Kinder

Autor: Riedel

Minderjährige Kinder

Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam benutzten Wohnung. Für eine Räumungsvollstreckung reicht deshalb ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus (BGH v. 19.03.2008 - I ZB 56/07).

Volljährige Kinder