OVG Hamburg - Beschluss vom 07.08.2009 (3 So 104/09)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 5. Mai 2009 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die gemäß § 146 Abs. 1 und Abs. [...]