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Reformpaket 2026: Weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht

Das am 02.07.2026 vorgestellte Reformpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" markiert einen tiefgreifenden Wendepunkt im deutschen Arbeitsrecht, der bereits jetzt mit den Hartz-Reformen verglichen wird. Fünf Themenfelder stehen im Zentrum – mit teils gravierenden Folgen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die anwaltliche Beratungspraxis.

Befristungsrecht: Sachgrundlose Befristung auf 48 Monate ausgeweitet

Die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG soll von derzeit 24 auf 48 Monate ausgeweitet werden. Gleichzeitig ist eine Lockerung des Vorbeschäftigungsverbots vorgesehen, sodass Arbeitgeber deutlich flexibler befristen können als bisher. Für die Praxis bedeutet das eine erhebliche Erweiterung der Gestaltungsspielräume – aber auch neue Abgrenzungsfragen zum bestehenden Kündigungsschutzrecht.

Digitalisierung: Textform für Befristungsverträge ab 2027

Ab 2027 soll für sämtliche Befristungsarten die Textform (§ 126b BGB) ausreichen – Befristungsvereinbarungen könnten dann per E-Mail oder PDF geschlossen werden, ohne das bisher erforderliche Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG. Das erleichtert digitale Personalprozesse erheblich, wirft zugleich neue Beweisfragen auf.

Krankmeldung: AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag, Ende der Telefon-Krankschreibung

Arbeitnehmer sollen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen – bislang war dies regelmäßig erst ab dem dritten Tag üblich. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung entfallen. Beide Änderungen zielen auf eine Reduzierung von Krankenständen, dürften aber in der betrieblichen Praxis und in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zu erhöhtem Konfliktpotenzial führen.

Kündigungsschutz: Paradigmenwechsel für Hochverdiener

Für Beschäftigte mit einem Jahresgehalt ab rund 177.450 € ist ein grundlegender Systemwechsel vorgesehen: Statt Bestandsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll bei Kündigungen künftig eine Abfindungslösung greifen. Dies wäre eine der einschneidendsten Änderungen des Kündigungsschutzrechts seit über 20 Jahren und würde die Verhandlungsdynamik bei Trennungen von Führungskräften grundlegend verändern.

Steuerliche Anreize: Privilegierung von Abfindungen bei schnellem Jobwechsel

Abfindungen sollen steuerlich begünstigt werden, wenn Arbeitnehmer zügig eine neue Beschäftigung antreten – gestaffelt nach der Schnelligkeit des Wechsels. Das schafft neue Anreizstrukturen bei Aufhebungsverträgen und dürfte auch die steuerliche Beratung rund um Trennungsvereinbarungen beeinflussen.

Was das für Ihre Beratungspraxis bedeutet

Während die Öffentlichkeit noch über Details spekuliert, zeichnen sich für die anwaltliche Praxis bereits jetzt gravierende Verschiebungen ab. Die geplante Deregulierung greift in einem Maße in den Bestandsschutz ein, wie es seit über 20 Jahren nicht mehr der Fall war.

In unserem kostenlosen Spezialreport analysiert Arbeitsrechts-Experte Prof. Dr. Joachim Weyand, welche Neuregelungen bereits für diesen Herbst geplant sind und wie Sie Ihre Mandanten proaktiv auf die kommenden Regelungen vorbereiten können.

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