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Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz – das wichtigste für FachanwältInnen!

Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist – neben der Sicherheit – das höchste Ziel des Arbeitsschutzes. Das körperliche Befinden der ArbeitnehmerInnen hat Einfluss auf die Qualität der zu erbringenden Arbeitsleistung sowie auf ihr Privatleben. Aus diesem Grund ist die physische und geistige Gesundheit der Beschäftigten ein sehr hohes Gut im Arbeits(schutz)recht. Das individuelle Wohlbefinden mit den innerbetrieblichen Arbeitsbedingungen in Einklang zu bringen ist nicht selten eine Herausforderung für Arbeitgeber.

In unseren nachfolgenden Fachartikeln erfahren Sie, worauf Sie als Anwalt achten sollten, wenn Sie einen Mandanten zu Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Rechtsrat geben.

Außerdem extra für Sie: praxisdienliche Muster zur Vereinfachung Ihrer Anwaltstätigkeit!

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz nach der Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Baustelle ist ein besonders risikoreicher Arbeitsplatz für die dort arbeitenden Beschäftigten, wenn es um ihren Gesundheitsschutz geht. Aufgrund dieses erhöhten Schutzbedürfnisses hat der Gesetzgeber die BaustellV erlassen und so die Baustellensicherheitsrichtlinie (92/57/EG) umgesetzt. Die BaustellV als Ausdruck des Arbeitsschutzes bezieht sich sowohl auf die gleichzeitige als auch auf die zeitlich versetzte Tätigkeit auf einer Baustelle und begegnet damit verschiedenen Gefahrenquellen.

Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie mehr über die Inhalte sowie die Zielsetzung der BaustellV, um Mandanten aus diesem Tätigkeitsbereich spezifisch beraten zu können!

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Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz bei gefährlichen Arbeitsstoffen

Tätigkeiten, die den Kontakt mit gefährlichen Stoffen zwingend voraussetzen, bergen ein enormes Gesundheitsgefährdungspotenzial für Beschäftigte. Aus diesem Grund wurden Gesetze verabschiedet, die auf die Besonderheiten solcher Stoffe zugeschnitten sind und einen gefahrlosen Umgang mit diesen festsetzen. Die wichtigsten Normen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz hinsichtlich gefährlicher Arbeitsstoffe sind im u.a. die folgenden:

· Chemikaliengesetz (ChemG)

· Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

· Biostoffverordnung (BioStoffV)

· Optische Strahlenschutzverordnung (OStrV)

Unser anschließender Beitrag verrät ihnen, welche Inhaltsvorgaben die jeweiligen Normen enthalten und welche Regelungswerke außerdem zum Thema „gefährliche Arbeitsstoffe“ im Hinblick auf den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz existieren.

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Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz – Hinzuziehung Dritter

Die arbeitgeberseitige Pflicht, die Arbeitnehmer vor Gesundheitsrisiken zu bewahren, kann in manchen Fällen die Anwesenheit Dritter erfordern. So regeln die §§ 2, 5 ASiG, § 2 DGUV Vorschrift 1 die Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit. Die Tür des Betriebsarztes bzw. der Fachkraft muss für die Arbeitgeber „immer offen sein“, was bedeutet, dass Letztere in allen Angelegenheiten und Fragen in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu unterstützen und zu beraten sind. Andernfalls steht zu vermuten, dass Arbeitgeber in Ermangelung des – von dem Dritten zu vermittelnde – erforderlichen Fachwissens den Gesundheitsansprüchen ihrer Beschäftigten nicht gerecht werden können.

Lesen Sie den gesamten Fachbeitrag, wenn Sie alle weiteren Infos in Erfahrung bringen möchten zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Hinblick auf die Beteiligungspflichten Dritter!

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Betriebliche Raucherregelung (Muster)

Lesen Sie unser Muster zur betrieblichen Raucherregelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur spürbaren Verkürzung Ihres Arbeitsaufwands als Anwalt!

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